Bestattungsarten
Die Art und auch der Ort der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen.
Liegt keine Willensäußerung vor, bestimmen die Angehörigen Art und Ort der Bestattung. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, die Kinder, Enkel und die übrigen Verwandten sowie der/die Verlobte.
Die Erdbestattung
Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können grundsätzlich entscheiden zwischen Wahlgrab oder Reihengrab. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. In der Regel muß das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei oder mehrere Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (bis zu 30 Jahren). Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.
Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Hierbei sollte der 2. Verwandtschaftsgrad von oben, bzw. unten, nicht überschritten werden (Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern und umgekehrt). Bei weitergehenden Verwandtschaftsgraden kann das zuständige Krematorium die Feuerbestattung verweigern. Die vorgesehenen Formulare dafür erhalten sie bei uns. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Die christlichen Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an.
Die Seebestattung
Bei der Seebestattung wird nach der Einäscherung die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen, die notwendigen Abstimmungen werden von uns organisiert. Sie erhalten eine Seekarte mit den genauen Angaben zur Seebestattung. Wiederum gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung. Weiterhin sollte eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See bestanden haben.
Die anonyme Bestattung
Die anonyme Bestattung ist eine Bestattung mit Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld. Es gibt jedoch hierbei auch regional verschiedene Verfahrensweisen. Gerne informieren wir Sie über die Gegebenheiten für den von Ihnen gewünschten Beisetzungsort.